Vorgaben Prävention für Ehrenamtliche in der Kinderpastoral

Um die Präventionsarbeit in unserer Erzdiözese einheitlich und strukturiert durchführen zu können, wurden in der Erzdiözese Salzburg klare Vorgaben und Richtlinien beschlossen.

Dies ist eine Erleichterung für alle Beteiligten und inzwischen sind diese Vorgaben bei zahlreichen Einrichtungen auch außerhalb der Katholischen Kirche Standard.

Auch geben diese Vorgaben Sicherheit und schützen nicht nur die uns anvertrauen Kinder und Jugendlichen, sondern auch alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und setzen ein Signal an die Öffentlichkeit: Wir schauen hin – wir tun alles uns Mögliche, um Gewalt und Übergriffen vorzubeugen.

Präventionskonzept der Erzdiözese

Was gilt für Ehrenamtliche in der Kinderpastoral?

Alle Ehrenamtlichen in der Kinder-, Jugend- und Familienpastoral mit regelmäßigem Kontakt (ab 1 Kontakt im Monat) zu Kindern und Jugendlichen brauchen folgende Unterlagen/Schulungen:

Zusätzlich: Alle Pfarren / Pfarrverbände erstellen ein Schutzkonzept.

Wir haben für euch hier die genauen Infos zu den einzelnen Punkten zusammengefasst.

Wer muss keine dieser Vorgaben erfüllen?

Keine Strafregisterbescheinigung, keine Schulung und keine Verpflichtungserklärung gefordert sind bei einmalig helfenden Ehrenamtlichen bei Veranstaltungen, Aktionen oder Projekten (wie z.B. Begleitpersonen beim Sternsingen, bei Kinderfesten, bei der Erstkommunion- oder Firmvorbereitung, …)

Was gilt für Hauptamtliche in der Kinderpastoral?

Für Hauptamtliche gelten teilweise strengere Vorgaben, diese werden direkt vom Amt für Personal mit den Hauptamptlichen geregelt.

Die genaue Regelung kann im Verodnungsblatt Nr. 7/8 2026 nachgelesen werden.

Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge

Alle Ehrenamtlichen in der Kinder-, Jugend- und Familienpastoral mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen (ab 1 Kontakt im Monat) sind verpflichtet eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zu erbringen.

  • Du bekommst in deiner Pfarre die benötigten Formulare, füllst diese aus und bekommst dann kostenfrei (in den meisten Fällen im Gemeindeamt) die Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung zeigst du in deiner Pfarre vor, dies wird in einer Liste vermerkt. Diese ist dann 5 Jahre gültig.

Präventionsschulungen

Alle Ehrenamtlichen in der Kinder- Jugend- und Familienpastoral mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendichen (ab 1 Kontakt im Monat) benötigen eine Basis-Schulung "Nähe und Distanz". Alle fünf Jahre muss dann eine sogenannte "Update-Schulung" besucht werden.

Barbara Rampl

Leiterin der Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt der Erzdiözese Salzburg

https://www.edsbg.at/praevention

M: +43 676/8746 - 1060
E: praevention@eds.at

Verpflichtungerklärung

Alle Ehrenamtlichen in der Kinder-, Jugend- und Familienpastoral mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen (ab 1 Kontakt im Monat) müssen die Verpflichtungserklärung auf die Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" der Österreichischen Bischofskonferenz unterschreiben.

  • Das entsprechende Formular liegt in deiner Pfarre auf und wird nach Unterzeichnung dort wieder abgegeben.

Schutzkonzept

In jeder Pfarre bzw. in jedem Pfarrverband wird ein Schutzkonzept erstellt.

  • Du, als Gruppenleiter:in bist nicht dafür verantwortlich, die Pfarrleitung muss sich darum kümmern.
  • Natürlich macht es Sinn, mitzuarbeiten, wenn du von der Pfarre angesprochen wirst.

 

Brauchst du Unterstützung oder hast Fragen?

Bei Fragen zum Präventionskonzept der Erzdiözese Salzburg kannst du dich gerne an Barbara Rampl die Leiterin der Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt wenden.

Für Fragen rund um die Kinderpastoral hilft Julia gerne weiter.

Ruf uns einfach an oder schreib eine E-Mail.

 

Barbara Rampl

 

Leiterin der Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt der Erzdiözese Salzburg

 

M: +43 676/8746 - 1060
E: praevention@eds.at

Julia Szabó

 

Jungschar-Präventionsbeauftragte

 

T: +43 662/8047 - 7583
E: julia.szabo@eds.at